Blog · Ratgeber · Verein · 29. Oktober 2026

Fotos auf der Vereinswebsite: Was der Vorstand klären sollte

Fotos machen eine Vereinswebsite lebendig. Gleichzeitig zeigen sie Menschen, oft auch Kinder. Wir bauen Websites und sind keine Juristen. Deshalb gibt es hier keine Antworten, sondern die Fragen, die euer Vorstand mit einem Anwalt oder eurem Dachverband klären sollte.

Fotos auf der Vereinswebsite: Was der Vorstand klären sollte

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine rechtlichen Fragen. Was für deinen Fall gilt, klärst du mit einem Anwalt oder der zuständigen Kammer.

Einwilligung

Fragt nach: Brauchen wir für Fotos auf der Website eine schriftliche Einwilligung? Reicht eine Erklärung im Aufnahmeantrag, oder brauchen wir sie für jede Gelegenheit neu? Wie gehen wir damit um, wenn jemand seine Einwilligung später zurückzieht?

Kinder und Jugendliche

Fragt nach: Wer muss bei Minderjährigen zustimmen? Ab welchem Alter zählt auch die Meinung des Kindes selbst? Dürfen wir Namen zu den Fotos schreiben?

Veranstaltungen und Gruppenbilder

Fragt nach: Gelten für Bilder vom Sommerfest oder vom Spiel, auf denen viele Menschen zu sehen sind, andere Regeln als für Porträts? Müssen wir bei Veranstaltungen darauf hinweisen, dass fotografiert wird?

Organisation im Verein

Fragt nach: Braucht unser Verein einen Datenschutzbeauftragten? Wer entscheidet, welche Fotos online gehen? Wie lange bleiben alte Bilder auf der Seite?

Viele Landessportbünde und Dachverbände haben Mustertexte und Merkblätter. Fragt dort zuerst nach, das spart Zeit und Geld.

Was die Website technisch beitragen kann

Fotos lassen sich so einbauen, dass sie mit einem Klick wieder verschwinden, ohne dass jemand am Code arbeiten muss. Bilder werden ohne versteckte Ortsdaten gespeichert. Und wo ihr unsicher seid, funktionieren Fotos von hinten, von Händen am Ball oder vom leeren Vereinsheim oft genauso gut.

Wie eine Vereinswebsite insgesamt aussehen kann, steht im Ratgeber Die Vereinswebsite und bei Websites für Vereine.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine rechtlichen Fragen. Was für deinen Fall gilt, klärst du mit einem Anwalt oder der zuständigen Kammer.

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