Blog · Ratgeber · Arztpraxis · 29. Oktober 2026

Website für die Arztpraxis: Was du mit Anwalt und Kammer klären solltest

Für die Website einer Arztpraxis gelten strengere Regeln als für den Handwerker nebenan: das Berufsrecht der Kammer, Vorgaben für Werbung im Gesundheitswesen und besonders geschützte Gesundheitsdaten. Wir bauen Websites, wir sind keine Juristen. Deshalb gibt es hier keine Antworten, sondern die Fragen, die du klären lassen solltest, bevor die Seite online geht.

Website für die Arztpraxis: Was du mit Anwalt und Kammer klären solltest

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine rechtlichen Fragen. Was für deinen Fall gilt, klärst du mit einem Anwalt oder der zuständigen Kammer.

Impressum

Für Ärzte gelten im Impressum zusätzliche Angaben, zum Beispiel zur zuständigen Kammer und zur Berufsbezeichnung. Frag nach: Welche Angaben braucht unsere Praxis genau, und wie sind sie zu formulieren? Gilt bei einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ etwas anderes?

Werbung und Texte

Was eine Praxis über sich und ihre Leistungen sagen darf, regeln die ärztliche Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz. Frag nach: Dürfen wir Schwerpunkte und Zusatzqualifikationen so nennen? Dürfen wir Vorher-nachher-Bilder, Patientenstimmen oder Erfolgsquoten zeigen? Wie formulieren wir Selbstzahlerleistungen?

Kontakt- und Rezeptformulare

Wer online ein Rezept bestellt oder eine Frage stellt, schickt oft Gesundheitsdaten mit. Die sind besonders geschützt. Frag nach: Brauchen wir eine ausdrückliche Einwilligung, und wie muss sie lauten? Wie lange dürfen wir die Nachrichten aufbewahren? Ist der Versand per E-Mail in Ordnung, oder brauchen wir einen anderen Weg?

Technisch sorgen wir für verschlüsselte Übertragung, ein Einwilligungsfeld und möglichst wenige Pflichtangaben. Den Wortlaut liefert die rechtliche Prüfung.

Online-Terminbuchung und andere Dienste

Terminportale, Videosprechstunde oder eingebettete Karten laufen über fremde Anbieter. Frag nach: Brauchen wir mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? Was muss dazu in die Datenschutzerklärung? Darf der Dienst sofort laden oder erst nach Zustimmung des Besuchers?

Fotos vom Team und von den Räumen

Frag nach: Welche Einwilligung brauchen wir von Mitarbeitenden für Fotos auf der Website? Was passiert, wenn jemand die Praxis verlässt? Und: Dürfen auf Fotos von den Räumen Patienten oder Unterlagen erkennbar sein? (Die Antwort ahnst du.)

Bewertungsportale

Viele Praxen verlinken auf Portale mit Bewertungen. Frag nach: Dürfen wir Bewertungen auf der eigenen Website zeigen oder darauf verweisen, und in welcher Form?

Wer prüft das?

Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt, der Datenschutzbeauftragte der Praxis und die zuständige Landesärztekammer. Viele Kammern haben Merkblätter zu Werbung und Internetauftritt. Plane die Prüfung von Anfang an ein, dann muss am Ende nichts umgebaut werden.

Was eine Praxiswebsite technisch alles kann, steht im Ratgeber Sprechzeiten live, Rezept online, Termin per Klick. Wie wir solche Websites bauen, zeigt die Seite Websites für Arztpraxen.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine rechtlichen Fragen. Was für deinen Fall gilt, klärst du mit einem Anwalt oder der zuständigen Kammer.

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